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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lieferbedingungen der Firma
Elektroanlagen und Wärmepumpen Frank Richter, Hohenbuckoer Straße 18, 04936 Proßmarke
Stand: 01. Januar 2005


Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingung

§1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Dienstleisters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese als angenommen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Dienstleister sie schriftlich bestätigt.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Die Annahme von Angeboten wird erst durch Erstellung und Unterschrift eines Werkvertrages durch beide Parteien verbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Dienstleisters. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

§3 Preise

(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Dienstleister an die in seinem Angebot enthaltenden Preise, 30 Tage ab dessen Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbstätigung des Dienstleisters genannten Preise.

(2) Preisänderungen der Lieferanten, Händler oder anderer Leistunganbieter sind durch den Dienstleister nicht zu beeinflussen und setzen § 3, Satz 1 außer Kraft. In diesem Fall verpflichtet sich der Dienstleister den Käufer unverzüglich, aber spätestens drei Tage (nach Kenntnisnahme) davon in Kenntnis zu setzen.

(3) Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

(4) Anfallende Verrechnungen erfolgen mit der Schlussrechnung.

§4 Leistungszeit

(1) Leistungszeiten oder –fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Der Dienstleister ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Dienstleisters.

§6 Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Dienstleisters bis 20 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Nach erbrachter Teilleistung ist der Dienstleister berechtigt, eine verhältnismäßige Abschlagsrechnung zu stellen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Dienstleister über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck positiv eingelöst ist.

(3) Wenn dem Dienstleister Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bzw. Auftraggeberin in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, oder wenn dem Dienstleister andere Umstände bekannt werden, so ist der Dienstleister berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Dienstleister ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Arbeiten bis zur Erbringung der Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu unterbrechen.

§7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Dienstleister und Käufer bzw. Auftraggeber(in) gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.



Als Dienstleister in obigen Ausführungen wird bezeichnet :

Firma Elektroanlagen und Wärmepumpen Frank Richter, Proßmarke

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